(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption vom 20.11.2015
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
26.11.2015 | Gesetz zur Bekämpfung der Korruption | 20.11.2015 |
unterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung § 275Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen § 276Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen § 276aAufenthalts-
rechtliche Papiere; Fahrzeugpapiere § 277Unbefugtes Ausstellen von Gesundheits-
zeugnissen § 278Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 279Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 280(weggefallen) § 281Mißbrauch von Ausweispapieren § 282Einziehung
Rechtsprechung zu § 267 StGB
1.956 Entscheidungen zu § 267 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 11.04.2023 - 5 StR 458/22
Besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung (Vermögensverlust großen Ausmaßes; ...
- BGH, 10.11.2022 - 5 StR 283/22 Corona
Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 01.03.2022 - 634 KLs 8/21 Corona
Herstellung und Verkauf von Impfpässen mit gefälschten Eintragungen für ...
- OLG Hamburg, 27.01.2022 - 1 Ws 114/21 Corona
Sperrwirkung der Fälschung von Impfausweisen in Altfällen
- LG Hamburg, 01.03.2022 - 634 KLs 8/21 Corona
- OLG Karlsruhe, 26.07.2022 - 2 Rv 21 Ss 262/22 Corona
Vorlagefrage an BGH zur Sperrwirkung bei Vorlage eines Impfausweises mit ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 13.07.2023 - 1 StR 286/22 Corona
Vorlegungsvoraussetzungen des § 121 Abs. 2 GVG ; Sperrwirkung der §§ 277 bis 279 ...
- BGH, 13.07.2023 - 1 StR 286/22 Corona
- BayObLG, 03.06.2022 - 207 StRR 155/22 Corona
In Apotheke vorgelegter Impfpass: § 277 StGB a.F. steht zu § 267 Abs. 1 StGB im ...
Zum selben Verfahren:
- AG Landsberg/Lech, 14.02.2022 - 4 Cs 304 Js 137439/21 Corona
Strafbarkeit einer totalgefälschten Eintragung im Impfausweis wegen ...
- AG Landsberg/Lech, 14.02.2022 - 4 Cs 304 Js 137439/21 Corona
- OLG Celle, 31.05.2022 - 1 Ss 6/22 Corona
Vorlage eines gefälschten Impfausweises in der Apotheke als Urkundenfälschung ...
- BGH, 27.05.2020 - 5 StR 433/19
Urkundenfälschung beim Gebrauch von am Computer verfälschten Gehaltsabrechnungen ...
§ 267 StGB in Nachschlagewerken
- § 267 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Urkundsdelikt
Urkundenfälschung
Querverweise
Auf § 267 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Erbunwürdigkeit
- § 2339 (Gründe für Erbunwürdigkeit)
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Erbrecht
- Erbunwürdigkeit
- § 2339
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- § 100a (Telekommunikationsüberwachung)
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Verfahrensvorschriften
- Zuständigkeiten
- § 72 (Beteiligungserfordernisse)
Redaktionelle Querverweise zu § 267 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- III. - Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 22a (Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen) (zu §§ 267 ff)