Was bedeutet BUND? Unbequeme Wahrheiten Info Portal - Nicht glauben, sondern selber eine meinung bilden http://unbequemewahrheiten.de/index.php/en/aufklaerungsarbeit/was-bedeutet-bund/81-aufklaerungsarbeit 2024-05-02T21:36:39+00:00 Joomla! - Open Source Content Management Die Rolle der NWO 2015-06-13T02:13:58+00:00 2015-06-13T02:13:58+00:00 http://unbequemewahrheiten.de/index.php/en/aufklaerungsarbeit/was-bedeutet-bund/81-aufklaerungsarbeit/150-die-rolle-der-nwo Markus Hannes panmaster@gmx.de <div class="feed-description"><div class="content clearfix"> <h2>Was ist denn Bitte die NWO?</h2> <p><strong>Vielleicht beginnen wir solch ein Thema mit einer Aussage von henry Makow:</strong></p> <p><em>“Die <span style="color: #ff0000;"><strong>Neue Weltordnung</strong></span> und tatsächlich die ganze Geschichte sind ein Produkt des Wunsches des Zentralbank-Kartells der Illuminaten, sein Kredit-Monopol in das Monopol auf allen Reichtum, Politik und Kultur umzuwandeln. Das ultimative Ziel ist es, die Menschheit von Gottes Absicht loszureissen und sie als Geisel  dem Luzifer zum Opfer zu übergeben” (Henry Makow 3 April 2008).</em></p> <p> </p> <p> </p> <p>Eine Neue Weltordnung ist wohl schwer zu erklären. Bisher kursieren die dollsten Geschichten herum, es war irgendwie nicht greifabr das ganze Thema. ZumGlück wurde in Brüssel ein extra Kommite dazu eingerichtet, welches sich "<a href="http://ectr.eu/" target="_blank" title="ectr">The European Council on Tellerance and Reconciliation</a>" nennt, die da Abhilfe schafft. Ist doch klasse.</p> <p>Es soll darum gehen, dass dieses Kommite uns sagt, was wir zu denken haben und wie wir zu denken haben und wenn wir das nicht so machen, wie sie es sich vorstellen, dann gehts in ein Umerziehungslager. Gespcikt von ehemaligen hochkarätigen Personen aus der Politik, soll hier nun ein Basis der Meinungsunfreiheit geschaffen werden. Natülich so, dass der Mensch, der Sklave, das Volk nichts mitzureden hat. Dieser Gesetzesentwurf hat erst mal 2013 einen entsprechenden Wirbel verursacht, aber wie die Dinge so sind, wird es erst mal in die Schublade gelegt. entsprechende gesellschaftliche Ereignisse geschaffen (Pediga) und schon kann man sich über Toleranz ganz anders unterhalten.</p> <p><strong>Vielleicht erkennen einige darin den Grund, warum man sich solchen Gruppierung nicht anschließen soll!!!! Alles insziniertes Affentheater.</strong></p> <p>Und nachdem das Volk dann so spurt, wie es gepant war, holt man diesen Gesetzesentwurf wieder hervor und kann plötzlich ganz anders damit umgehen. Und nun haben alle Pediga oder Anti Pediga Anhänger dazu beigetragen, dass dieser Gesetzesentwurf mit den dollen Namen "<em><strong>A European Framework National Statute for the Promotion of Telerance".</strong></em></p> <p><em><strong>Danke an alle diejenige, die mitgeholfen haben, dass real werden zu lassen - Danke Pediga oder AntiPediga.</strong></em></p> <p> </p> <h2>Und was da jetzt kommt, können wir jetzt mal im Auszug betrachten.</h2> <p>Es gibt keine Tolleranz gegenüber Intolleranz. Und was Intollerant dann am Ende bedeutet, dass sagt uns dann die EU. Ziel des ganzen soll sein, dass interreligiöse und interethnische Zusammenleben zu fördern.</p> <p><em><strong>Das erklärt auch, warum gerade 2015 so ein riesen Drama um die Flüchtlinge gemacht wird. Erkennt Ih die Zusammenhänge?</strong></em></p> <p>Man schafft einen Feindstatutus gegen die Flüchtlinge, um dann dieses Gesetz unters Volk zu mischen. Viele werden es als notwendig betrachten, <em>und <span style="text-decoration: underline;">dabei kennen sie es gar ned</span>.</em> <em>Das alte Spiel, ein schöner Vorwand, und dann gehts ab in die Kiste Freiheitsentzug. Und das schlimmste daran ist, <span style="text-decoration: underline;">das WIR alle es zulassen und wollen</span>. So geht das Spiel seit 11.9.2001 - wenn nicht schön vorher.</em></p> <p> </p> <h3>Religiöse Intolleranz</h3> <p><a href="http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/11_revframework_statute_/11_revframework_statute_en.pdf" target="_blank" title="ectr"><img src="images/ectr_2.jpg" border="0" alt="" /></a></p> <p><em>Unter religiöse Intolleranz kann man durchaus auch verstehen, dass man das Feindbild, was durch den angeblichen Terrorismus durch die Medien aufgebaut wurde als intollerant eingestuft werden soll. Islamophobia ist schon ein sehr seltsames Wort, wo doch den Menschen eingebleut wird, dass Osama die Twin Towers attackiert hat, für so viele Attentate verantwortlich sein soll, das Attentat von Paris  usw. usw. Und jeder der gegen den Islam ist, der wird gegen die religiöse Tollerance verstoßen, und damit begeht man künftig eine Straftat.  Jugendliche und Kinder werden dann in Umerziehungsanstakten gesteckt, Erwachsene in den Knast - <strong>mir fehlen die Worte!!!</strong></em></p> <p><strong>Vielleicht kann der eine oder andere das mit aktuellen Geschehnissen in einen Zusammenhang bringen.</strong></p> <p> </p> <h2>Kommen wir zur Section 6</h2> <p>Nachdem man ja auch immer eine "Behörde" benötigt, die dann die Richtlinien dann auch kontrolliert, so benötigt auch dieses sehr tollerante Gesetz am Ende "Mechanismen" die die Umsetzung kontrollieren. Wer " V wie Vendetta " kennt, kann sich dann vorstellen, wie das ausschauen kann.</p> <p><img src="images/ectr_6_800.jpg" border="0" alt="" /></p> <p>Und hier noch die Übersetzung von Google.....</p> <p><img src="images/ectr_6_translate_800.gif" border="0" alt="" /></p> <h2>Und das soll bestraft werden:</h2> <p><img src="images/ectr_7_800.gif" border="0" alt="" /></p> <p><img src="images/ectr_7_translate_800.gif" border="0" alt="" /></p> <p><em>Und besonders betroffen sind dann auch unsere Jugendlichen. Umerziehungslager sind ja schon ein Instrumentarium in den USA, aber das kann dann wirklich ausgelegt werden, wie man es dann gerne möchte. Man mache die Jugend gefügig:</em></p> <p><img src="images/ectr_7b_800.gif" border="0" alt="" /></p> <p><img src="images/ectr_7b_translate_800.gif" border="0" alt="" /></p> <p> </p> <h2>Der Sinn von Schulen</h2> <p>Die Toleranz gegenüber anderen Mitmenschen, besonders anderer Kulturen ist ja ein wichtiges Element unserer Gesellschaft. <strong>Das müssen Kinder natürlich auch lernen.</strong> So jetzt schalten wir mal den Verstand an:</p> <p>Kinder spielen mit anderen Kindern, egal ob sie einen Turban haben, ob sie schwarz, gelb, blau, rot, besoffen oder bekifft sind. Kinder sind Kinder. Das Verhalten gegen andere Kulturen lernen die Kinder von wehm??? <strong>Genau, den Eltern, den dollen Erwachsenen.</strong></p> <p>Und nun soll den Kindern, die eigentlich keine Vorurteile gegen andere Kulturen haben, durch einen Kurs, ein Pflichtprogramm in der Schule ein enstprechendes Verhalten beigebracht werden. Also wer das so liest, der findet das bestimmt sehr lobenswert, aber wer seinen Verstand noch gebrauchen kann, der möge darüber mal nachdenken, was da wirklich passieren soll:</p> <p><img src="images/ectr_8a_800.jpg" border="0" alt="" /></p> <p><img src="images/ectr_8a_translate_800.gif" border="0" alt="" /></p> <p> </p> <p><em>Ergo kann man doch wieder klar erkennen, ein Problem wird geschaffen, die Erwachsenen durch die Medien irritiert, und dann wird ein Instrument geschaffen, was auch immer auf unsere Kinder losgelassen wird. Die Schulen sind derzeit ohnehin schon genug Umerziehung zum Schafswesen, was soll da denn noch alles mit unseren Kindern passieren????</em></p> <p> </p> <h2>Die Rolle der Medien</h2> <p>Die Medien sind ja ihnehin heutzutage ien Thema für sich. Die Pressefreiheit scheint ja ohnehn schon vom Winde verweht zu sein, aber nun soll das ganzen officiel werden. Getarnt mit einen dollen Trick der Tollerance, wird sichergestellt, dass man daraus alles machen kann was man gerne für Sinngemäß hält. Widerspricht man gegen irgendetwas, dann kann das im Wirre der Definiton auch mal nach hinten los gehen:</p> <p><img src="images/ectr_9_800.jpg" border="0" alt="" /></p> <p><img src="images/ectr_9_translate_800.jpg" border="0" alt="" /></p> <h2> </h2> <h2>Noch eine wichtige Fussnote</h2> <p><img src="images/ectr_4b_800.jpg" border="0" alt="" /></p> <p><img src="images/ectr_4b_translate_800.jpg" border="0" alt="" /></p> <p> </p> <p><strong><em>Ego kann man durchaus wieder auf die shöne Manipulationsmethode "Problem-Reaktion-Lösung" zurückkommen. Es wird ein Probelm geschaffen, aufgrund der eingebleuten Geschichte der Deutschen von 1933 bis 1945 hat man heute wenig Möglkichkeiten heute anders damit umzugehen, und man ist für Tollerance. Gleichzeitig schafft man durch die Medien ein Feindbild von Islam, Flüchtlinge etc. und erzeugt eine Gegengruppierung. Dann wird durch Demos ein entsprechendes Szenario geschaffen, bezahlte "Söldner" unter die friedliche Gruppierung geschleust, die Unruhen erzeugen und dann kommen wir zum nächsten Punkt.</em></strong></p> <p><strong><em>Diese Demonstrationen - also ein "Grundrecht was im Grundgesetz FÜR die BRD"  enthalten ist - kann von vorhinein von der EU versagt werden. Es ist egal, ob die BÖSEN eingeschleust und bezahlt worden sind, oder ob die Unruhen real ausbrechen. </em></strong></p> <h2><strong><em>Jeder der heute auf Demos geht, ist eine Marionette derer, die unsere Grundrechte beschneiden. Und das geniale an den Programm ist, dass die Demonstranten - die ja für eine gute Sache auf die Strasse gehen - es von selber machen. </em></strong></h2> <p> </p> <h3>Am Ende steht die Abschaffung der Meinungsfreiheit!</h3> <p> </p> <p>Und jetzt denkt mal bitte nach und sucht den Sinn in Euren Aktionen. Egal wie gut Eure Gesinnung ist, eine Lösung findet sich weder in Demos, Parteien, Petitionen, Volksbegehren, Gruppierungen, Gewalt noch sonstigen. Die Lösung seht Ihr, wenn Ihr in den Spiegel schaut - Ihr seid es!!! Ihr solltet das Spiel anfangen zu durchschauen, Ihr solltet anfangen wieder in die Eigenverantwortung zurückzukehren. Ihr solltet anfangen wieder Denken zu lernen.</p> <h2><strong>Es istnuns aberzogen worden, das ist real, aber wir haben immer eine Alternative!</strong></h2> <h2><a href="https://www.youtube.com/watch?v=Cvp4-mH-IJk" target="_blank" title="NWO gesetz"><span id="eow-title" title="Das erste NWO Gesetz ist da - es ist soweit!" dir="ltr">Das erste NWO Gesetz ist da - es ist soweit! </span></a></h2> <p> </p> <div style="text-align: center; width: 100%;"> <div style="margin: 0px; padding: 0px; border-color: 333; border-style: solid; border-width: 10; display: inline-block;"> <div id="mediaspace710_wrapper" style="position: relative; width: 600px; height: 325px;"><object id="mediaspace710" data="http://www.hannespharma.info/plugins/content/hmtube/js/player.swf" type="application/x-shockwave-flash" width="100%" height="100%" name="mediaspace710" tabindex="0"><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="seamlesstabbing" value="true" /><param name="wmode" value="opaque" /><param name="flashvars" value="netstreambasepath=http%3A%2F%2Fwww.hannespharma.info%2Findex.php%2Fen%2Faufwachen%2Fdie-rolle-der-nwo&amp;id=mediaspace710&amp;file=https%3A%2F%2Fwww.youtube.com%2Fwatch%3Fv%3DCvp4-mH-IJk&amp;skin=http%3A%2F%2Fwww.hannespharma.info%2Fplugins%2Fcontent%2Fhmtube%2Fskin%2Fbeelden.zip&amp;autostart=false&amp;stretching=uniform&amp;plugins=http%3A%2F%2Fplugins.longtailvideo.com%2F5%2Fhd%2Fhd.swf&amp;hd.pluginmode=HYBRID&amp;controlbar.position=bottom&amp;controlbar.idlehide=true" /></object> <div id="mediaspace710_hd" style="position: absolute; z-index: 10; left: 0px; top: 0px;"> </div> </div> </div> </div> <p> </p> <p> </p> </div></div> <div class="feed-description"><div class="content clearfix"> <h2>Was ist denn Bitte die NWO?</h2> <p><strong>Vielleicht beginnen wir solch ein Thema mit einer Aussage von henry Makow:</strong></p> <p><em>“Die <span style="color: #ff0000;"><strong>Neue Weltordnung</strong></span> und tatsächlich die ganze Geschichte sind ein Produkt des Wunsches des Zentralbank-Kartells der Illuminaten, sein Kredit-Monopol in das Monopol auf allen Reichtum, Politik und Kultur umzuwandeln. Das ultimative Ziel ist es, die Menschheit von Gottes Absicht loszureissen und sie als Geisel  dem Luzifer zum Opfer zu übergeben” (Henry Makow 3 April 2008).</em></p> <p> </p> <p> </p> <p>Eine Neue Weltordnung ist wohl schwer zu erklären. Bisher kursieren die dollsten Geschichten herum, es war irgendwie nicht greifabr das ganze Thema. ZumGlück wurde in Brüssel ein extra Kommite dazu eingerichtet, welches sich "<a href="http://ectr.eu/" target="_blank" title="ectr">The European Council on Tellerance and Reconciliation</a>" nennt, die da Abhilfe schafft. Ist doch klasse.</p> <p>Es soll darum gehen, dass dieses Kommite uns sagt, was wir zu denken haben und wie wir zu denken haben und wenn wir das nicht so machen, wie sie es sich vorstellen, dann gehts in ein Umerziehungslager. Gespcikt von ehemaligen hochkarätigen Personen aus der Politik, soll hier nun ein Basis der Meinungsunfreiheit geschaffen werden. Natülich so, dass der Mensch, der Sklave, das Volk nichts mitzureden hat. Dieser Gesetzesentwurf hat erst mal 2013 einen entsprechenden Wirbel verursacht, aber wie die Dinge so sind, wird es erst mal in die Schublade gelegt. entsprechende gesellschaftliche Ereignisse geschaffen (Pediga) und schon kann man sich über Toleranz ganz anders unterhalten.</p> <p><strong>Vielleicht erkennen einige darin den Grund, warum man sich solchen Gruppierung nicht anschließen soll!!!! Alles insziniertes Affentheater.</strong></p> <p>Und nachdem das Volk dann so spurt, wie es gepant war, holt man diesen Gesetzesentwurf wieder hervor und kann plötzlich ganz anders damit umgehen. Und nun haben alle Pediga oder Anti Pediga Anhänger dazu beigetragen, dass dieser Gesetzesentwurf mit den dollen Namen "<em><strong>A European Framework National Statute for the Promotion of Telerance".</strong></em></p> <p><em><strong>Danke an alle diejenige, die mitgeholfen haben, dass real werden zu lassen - Danke Pediga oder AntiPediga.</strong></em></p> <p> </p> <h2>Und was da jetzt kommt, können wir jetzt mal im Auszug betrachten.</h2> <p>Es gibt keine Tolleranz gegenüber Intolleranz. Und was Intollerant dann am Ende bedeutet, dass sagt uns dann die EU. Ziel des ganzen soll sein, dass interreligiöse und interethnische Zusammenleben zu fördern.</p> <p><em><strong>Das erklärt auch, warum gerade 2015 so ein riesen Drama um die Flüchtlinge gemacht wird. Erkennt Ih die Zusammenhänge?</strong></em></p> <p>Man schafft einen Feindstatutus gegen die Flüchtlinge, um dann dieses Gesetz unters Volk zu mischen. Viele werden es als notwendig betrachten, <em>und <span style="text-decoration: underline;">dabei kennen sie es gar ned</span>.</em> <em>Das alte Spiel, ein schöner Vorwand, und dann gehts ab in die Kiste Freiheitsentzug. Und das schlimmste daran ist, <span style="text-decoration: underline;">das WIR alle es zulassen und wollen</span>. So geht das Spiel seit 11.9.2001 - wenn nicht schön vorher.</em></p> <p> </p> <h3>Religiöse Intolleranz</h3> <p><a href="http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/11_revframework_statute_/11_revframework_statute_en.pdf" target="_blank" title="ectr"><img src="images/ectr_2.jpg" border="0" alt="" /></a></p> <p><em>Unter religiöse Intolleranz kann man durchaus auch verstehen, dass man das Feindbild, was durch den angeblichen Terrorismus durch die Medien aufgebaut wurde als intollerant eingestuft werden soll. Islamophobia ist schon ein sehr seltsames Wort, wo doch den Menschen eingebleut wird, dass Osama die Twin Towers attackiert hat, für so viele Attentate verantwortlich sein soll, das Attentat von Paris  usw. usw. Und jeder der gegen den Islam ist, der wird gegen die religiöse Tollerance verstoßen, und damit begeht man künftig eine Straftat.  Jugendliche und Kinder werden dann in Umerziehungsanstakten gesteckt, Erwachsene in den Knast - <strong>mir fehlen die Worte!!!</strong></em></p> <p><strong>Vielleicht kann der eine oder andere das mit aktuellen Geschehnissen in einen Zusammenhang bringen.</strong></p> <p> </p> <h2>Kommen wir zur Section 6</h2> <p>Nachdem man ja auch immer eine "Behörde" benötigt, die dann die Richtlinien dann auch kontrolliert, so benötigt auch dieses sehr tollerante Gesetz am Ende "Mechanismen" die die Umsetzung kontrollieren. Wer " V wie Vendetta " kennt, kann sich dann vorstellen, wie das ausschauen kann.</p> <p><img src="images/ectr_6_800.jpg" border="0" alt="" /></p> <p>Und hier noch die Übersetzung von Google.....</p> <p><img src="images/ectr_6_translate_800.gif" border="0" alt="" /></p> <h2>Und das soll bestraft werden:</h2> <p><img src="images/ectr_7_800.gif" border="0" alt="" /></p> <p><img src="images/ectr_7_translate_800.gif" border="0" alt="" /></p> <p><em>Und besonders betroffen sind dann auch unsere Jugendlichen. Umerziehungslager sind ja schon ein Instrumentarium in den USA, aber das kann dann wirklich ausgelegt werden, wie man es dann gerne möchte. Man mache die Jugend gefügig:</em></p> <p><img src="images/ectr_7b_800.gif" border="0" alt="" /></p> <p><img src="images/ectr_7b_translate_800.gif" border="0" alt="" /></p> <p> </p> <h2>Der Sinn von Schulen</h2> <p>Die Toleranz gegenüber anderen Mitmenschen, besonders anderer Kulturen ist ja ein wichtiges Element unserer Gesellschaft. <strong>Das müssen Kinder natürlich auch lernen.</strong> So jetzt schalten wir mal den Verstand an:</p> <p>Kinder spielen mit anderen Kindern, egal ob sie einen Turban haben, ob sie schwarz, gelb, blau, rot, besoffen oder bekifft sind. Kinder sind Kinder. Das Verhalten gegen andere Kulturen lernen die Kinder von wehm??? <strong>Genau, den Eltern, den dollen Erwachsenen.</strong></p> <p>Und nun soll den Kindern, die eigentlich keine Vorurteile gegen andere Kulturen haben, durch einen Kurs, ein Pflichtprogramm in der Schule ein enstprechendes Verhalten beigebracht werden. Also wer das so liest, der findet das bestimmt sehr lobenswert, aber wer seinen Verstand noch gebrauchen kann, der möge darüber mal nachdenken, was da wirklich passieren soll:</p> <p><img src="images/ectr_8a_800.jpg" border="0" alt="" /></p> <p><img src="images/ectr_8a_translate_800.gif" border="0" alt="" /></p> <p> </p> <p><em>Ergo kann man doch wieder klar erkennen, ein Problem wird geschaffen, die Erwachsenen durch die Medien irritiert, und dann wird ein Instrument geschaffen, was auch immer auf unsere Kinder losgelassen wird. Die Schulen sind derzeit ohnehin schon genug Umerziehung zum Schafswesen, was soll da denn noch alles mit unseren Kindern passieren????</em></p> <p> </p> <h2>Die Rolle der Medien</h2> <p>Die Medien sind ja ihnehin heutzutage ien Thema für sich. Die Pressefreiheit scheint ja ohnehn schon vom Winde verweht zu sein, aber nun soll das ganzen officiel werden. Getarnt mit einen dollen Trick der Tollerance, wird sichergestellt, dass man daraus alles machen kann was man gerne für Sinngemäß hält. Widerspricht man gegen irgendetwas, dann kann das im Wirre der Definiton auch mal nach hinten los gehen:</p> <p><img src="images/ectr_9_800.jpg" border="0" alt="" /></p> <p><img src="images/ectr_9_translate_800.jpg" border="0" alt="" /></p> <h2> </h2> <h2>Noch eine wichtige Fussnote</h2> <p><img src="images/ectr_4b_800.jpg" border="0" alt="" /></p> <p><img src="images/ectr_4b_translate_800.jpg" border="0" alt="" /></p> <p> </p> <p><strong><em>Ego kann man durchaus wieder auf die shöne Manipulationsmethode "Problem-Reaktion-Lösung" zurückkommen. Es wird ein Probelm geschaffen, aufgrund der eingebleuten Geschichte der Deutschen von 1933 bis 1945 hat man heute wenig Möglkichkeiten heute anders damit umzugehen, und man ist für Tollerance. Gleichzeitig schafft man durch die Medien ein Feindbild von Islam, Flüchtlinge etc. und erzeugt eine Gegengruppierung. Dann wird durch Demos ein entsprechendes Szenario geschaffen, bezahlte "Söldner" unter die friedliche Gruppierung geschleust, die Unruhen erzeugen und dann kommen wir zum nächsten Punkt.</em></strong></p> <p><strong><em>Diese Demonstrationen - also ein "Grundrecht was im Grundgesetz FÜR die BRD"  enthalten ist - kann von vorhinein von der EU versagt werden. Es ist egal, ob die BÖSEN eingeschleust und bezahlt worden sind, oder ob die Unruhen real ausbrechen. </em></strong></p> <h2><strong><em>Jeder der heute auf Demos geht, ist eine Marionette derer, die unsere Grundrechte beschneiden. Und das geniale an den Programm ist, dass die Demonstranten - die ja für eine gute Sache auf die Strasse gehen - es von selber machen. </em></strong></h2> <p> </p> <h3>Am Ende steht die Abschaffung der Meinungsfreiheit!</h3> <p> </p> <p>Und jetzt denkt mal bitte nach und sucht den Sinn in Euren Aktionen. Egal wie gut Eure Gesinnung ist, eine Lösung findet sich weder in Demos, Parteien, Petitionen, Volksbegehren, Gruppierungen, Gewalt noch sonstigen. Die Lösung seht Ihr, wenn Ihr in den Spiegel schaut - Ihr seid es!!! Ihr solltet das Spiel anfangen zu durchschauen, Ihr solltet anfangen wieder in die Eigenverantwortung zurückzukehren. Ihr solltet anfangen wieder Denken zu lernen.</p> <h2><strong>Es istnuns aberzogen worden, das ist real, aber wir haben immer eine Alternative!</strong></h2> <h2><a href="https://www.youtube.com/watch?v=Cvp4-mH-IJk" target="_blank" title="NWO gesetz"><span id="eow-title" title="Das erste NWO Gesetz ist da - es ist soweit!" dir="ltr">Das erste NWO Gesetz ist da - es ist soweit! </span></a></h2> <p> </p> <div style="text-align: center; width: 100%;"> <div style="margin: 0px; padding: 0px; border-color: 333; border-style: solid; border-width: 10; display: inline-block;"> <div id="mediaspace710_wrapper" style="position: relative; width: 600px; height: 325px;"><object id="mediaspace710" data="http://www.hannespharma.info/plugins/content/hmtube/js/player.swf" type="application/x-shockwave-flash" width="100%" height="100%" name="mediaspace710" tabindex="0"><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="seamlesstabbing" value="true" /><param name="wmode" value="opaque" /><param name="flashvars" value="netstreambasepath=http%3A%2F%2Fwww.hannespharma.info%2Findex.php%2Fen%2Faufwachen%2Fdie-rolle-der-nwo&amp;id=mediaspace710&amp;file=https%3A%2F%2Fwww.youtube.com%2Fwatch%3Fv%3DCvp4-mH-IJk&amp;skin=http%3A%2F%2Fwww.hannespharma.info%2Fplugins%2Fcontent%2Fhmtube%2Fskin%2Fbeelden.zip&amp;autostart=false&amp;stretching=uniform&amp;plugins=http%3A%2F%2Fplugins.longtailvideo.com%2F5%2Fhd%2Fhd.swf&amp;hd.pluginmode=HYBRID&amp;controlbar.position=bottom&amp;controlbar.idlehide=true" /></object> <div id="mediaspace710_hd" style="position: absolute; z-index: 10; left: 0px; top: 0px;"> </div> </div> </div> </div> <p> </p> <p> </p> </div></div> Was sind Beamte? 2014-12-29T15:00:39+00:00 2014-12-29T15:00:39+00:00 http://unbequemewahrheiten.de/index.php/en/aufklaerungsarbeit/was-sind-beamte <div class="feed-description"><h2>Was sind denn bitte Beamte?</h2> <p>Auch hier lohnt es sich erst mals, mit den Namen und der Begriffsdefinition eines Beamten auseinander zu setzen. Wenn man diese vom Kaiserreich anschaut und diese mit der heutigen vergleicht, ist durchaus ein kleiner Wandel zu erkennen:</p> <p><a href="http://www.documentarchiv.de/ksr/1873/reichsbeamte-rechtverhaeltnisse_ges.html" target="_blank" title="Beamte im Kaiserreich"><img src="images/beamte_kaiser_700.gif" border="0" alt="" /></a></p> <p><strong> </strong></p> <p><strong>Und das versteht man heute unter BEAMTE in Deutschland:</strong></p> <p><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_%28Deutschland%29" target="_blank" title="Beamte in D"><img src="images/beamte_deutschland_700.gif" border="0" alt="" /></a></p> <p> </p> <p> </p> <p><em><strong>Auch hier sollte man sich an etwas erinnern: <span style="text-decoration: underline;">Deutsches Reich = Deutschland</span></strong></em></p> <p><em><strong><span style="text-decoration: underline;"><img src="images/Schaef_Art7_450.gif" border="0" alt="" /></span></strong></em></p> <p><em><strong>Also wie kann dann in der BRD überhaupt ein Beamter exestieren? </strong></em></p> <p><em><strong>Mittlerweile sagen einem die Herrschaften ja auch, dass sie nur einen Dienst ausüben, aber da taucht schon wieder die nächste Frage auf. Warum kümmern sich Körperschaften des öffentlchen Rechtes überhaupt um hoheitliche Angelegenheiten?<br /></strong></em></p> <p><em><strong>Das ist doch wieder mal ein deutiges Zeichen dafür, was mit Art. 133 des GG gemeint ist:<br /></strong></em></p> <p><em><strong><img src="images/GG_133_700.jpg" border="0" alt="" /></strong></em></p> <p><strong>aus einer alten Fassung von 1949 des GG (steht dasselbe):</strong></p> <p><img src="images/GG_1949_133.gif" border="0" alt="" /></p> <p> </p> <h3><em>Also wer noch immer in Frage stellt, dass die BRD lediglich ein Verwaltugskonstrukt ist, der möge das mal bitte erklären.</em></h3> <p> </p> <p>Und zu guter letzt gibt es ja auch noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes</p> <p><a href="http://opinioiuris.de/entscheidung/805" title="Beamtenurteil"><img src="images/BVerfG_17_12_1953_700.gif" border="0" alt="" /></a></p> <p> </p> <p> </p> <h3><em>Summa summarum ist das ganze auch wieder mal nur ein Beleg dafür, was sich hier in diesem Lande abspielt, und wie die Menschen getäuscht und vereppelt werden.</em></h3> <h3><a href="http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/" target="_blank" title="öffentlicher Dienst"><em><img src="images/beamte_offentlicherDeinst_700.gif" border="0" alt="" /></em></a></h3> <h3><em> </em></h3> <h3><em>Es wird auf den öffentlichen Seiten immer noch diese <strong>Amtstäuschung</strong> vorgetäuscht, und das was ein normal denkender Mensch unter einen BEAMTEN sich vorstellt, ist auf jeden Fall nicht der Fall. <br /></em></h3> <p> </p></div> <div class="feed-description"><h2>Was sind denn bitte Beamte?</h2> <p>Auch hier lohnt es sich erst mals, mit den Namen und der Begriffsdefinition eines Beamten auseinander zu setzen. Wenn man diese vom Kaiserreich anschaut und diese mit der heutigen vergleicht, ist durchaus ein kleiner Wandel zu erkennen:</p> <p><a href="http://www.documentarchiv.de/ksr/1873/reichsbeamte-rechtverhaeltnisse_ges.html" target="_blank" title="Beamte im Kaiserreich"><img src="images/beamte_kaiser_700.gif" border="0" alt="" /></a></p> <p><strong> </strong></p> <p><strong>Und das versteht man heute unter BEAMTE in Deutschland:</strong></p> <p><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_%28Deutschland%29" target="_blank" title="Beamte in D"><img src="images/beamte_deutschland_700.gif" border="0" alt="" /></a></p> <p> </p> <p> </p> <p><em><strong>Auch hier sollte man sich an etwas erinnern: <span style="text-decoration: underline;">Deutsches Reich = Deutschland</span></strong></em></p> <p><em><strong><span style="text-decoration: underline;"><img src="images/Schaef_Art7_450.gif" border="0" alt="" /></span></strong></em></p> <p><em><strong>Also wie kann dann in der BRD überhaupt ein Beamter exestieren? </strong></em></p> <p><em><strong>Mittlerweile sagen einem die Herrschaften ja auch, dass sie nur einen Dienst ausüben, aber da taucht schon wieder die nächste Frage auf. Warum kümmern sich Körperschaften des öffentlchen Rechtes überhaupt um hoheitliche Angelegenheiten?<br /></strong></em></p> <p><em><strong>Das ist doch wieder mal ein deutiges Zeichen dafür, was mit Art. 133 des GG gemeint ist:<br /></strong></em></p> <p><em><strong><img src="images/GG_133_700.jpg" border="0" alt="" /></strong></em></p> <p><strong>aus einer alten Fassung von 1949 des GG (steht dasselbe):</strong></p> <p><img src="images/GG_1949_133.gif" border="0" alt="" /></p> <p> </p> <h3><em>Also wer noch immer in Frage stellt, dass die BRD lediglich ein Verwaltugskonstrukt ist, der möge das mal bitte erklären.</em></h3> <p> </p> <p>Und zu guter letzt gibt es ja auch noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes</p> <p><a href="http://opinioiuris.de/entscheidung/805" title="Beamtenurteil"><img src="images/BVerfG_17_12_1953_700.gif" border="0" alt="" /></a></p> <p> </p> <p> </p> <h3><em>Summa summarum ist das ganze auch wieder mal nur ein Beleg dafür, was sich hier in diesem Lande abspielt, und wie die Menschen getäuscht und vereppelt werden.</em></h3> <h3><a href="http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/" target="_blank" title="öffentlicher Dienst"><em><img src="images/beamte_offentlicherDeinst_700.gif" border="0" alt="" /></em></a></h3> <h3><em> </em></h3> <h3><em>Es wird auf den öffentlichen Seiten immer noch diese <strong>Amtstäuschung</strong> vorgetäuscht, und das was ein normal denkender Mensch unter einen BEAMTEN sich vorstellt, ist auf jeden Fall nicht der Fall. <br /></em></h3> <p> </p></div> Was bedeutet BUND? 2014-09-01T21:17:20+00:00 2014-09-01T21:17:20+00:00 http://unbequemewahrheiten.de/index.php/en/aufklaerungsarbeit/was-bedeutet-bund <div class="feed-description"><h2>Wer oder was ist der Bund?</h2> <p>Wie so oft werden im „Neusprech“ der BRD-Regierung oftmals Worte verwendet, dessen tiefere Bedeutung man als Alternative zu den Äußerungen der Propagandamedien einmal gründlich recherchieren sollte.</p> <p>Doch wer oder was ist eigentlich der Bund? Haben Sie sich schon einmal die Mühe gemacht, danach zu googeln oder sonstige Recherchen anzustellen? Sie werden nicht allzuviel finden.</p> <p>Warum eigentlich nicht? Welche Informationen müssen hier verschleiert werden?</p> <div align="center"> </div> <div>Auf <a href="http://www.bund.de/">www.bund.de</a> finden Sie alles Mögliche, nur keine Definition, wer oder was der Bund ist.</div> <div> </div> <div> </div> <div> </div> <div>Sie können dort vom Ministerium für Staatsicherheit über die Aidsberatung bis hin zum Asylrecht und Zollauktionen alles erfahren, nur wie bereits erwähnt, keine Definition zur Bedeutung des Bund.</div> <div> </div> <div>Ein Bund ist lt. <a href="http://de.thefreedictionary.com/Bund">http://de.thefreedictionary.com/Bund</a> ein Zusammenschluß einer bestimmten beruflichen oder sozialen Gruppe. Mit Bund und Länder sind die Regierung und die Bundesländer erwähnt. Der Begriff Bund wird jedoch auch für die Bundeswehr genutzt.</div> <div> </div> <div>In einer weiteren Erklärung wird folgendes mitgeteilt:</div> <div><em>(in einer Föderation) der gesamte Staat im Gegensatz zu den einzelnen (Bundes)Ländern, wie z. B. in der Bundesrepublik Deutschland: Bund und Länder: Bundesbehörde, Bundesgebiet, Bundesgericht, Bundesgesetz, Bundeshauptstadt,Bundesregierung, Bundesrichter, Bundesverfassung</em></div> <div> </div> <div>Nun, in einer Föderation also. Wer oder was ist denn eine Föderation?</div> <div> </div> <div>Laut Wikipedia <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deralismus">http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deralismus</a> : </div> <div><em>Föderalismus (von <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Latein" title="Latein">lat.</a> <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Foedus" title="Foedus">foedus</a>, foedera„Bund“, „Bündnis“, „Vertrag“) wird heute vorwiegend als ein Organisationsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gliedstaat" title="Gliedstaat">Glieder</a> über eine gewisse Eigenständigkeit und <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Staat#Merkmale_von_Staaten" title="Staat">Staatlichkeit</a> verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit (<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstaat#Bundesstaat_als_Gesamtstaat" title="Bundesstaat">Gesamtstaat</a>) zusammengeschlossen sind.</em></div> <div><em> </em></div> <div><strong>Also ein Bündnis mit einer gewissen Eigenständigkeit und Staatlichkeit. Wo bitte schön ist denn hier ein Staat? Und müßte es nach dieser Definition nicht so sein, daß die genannten Glieder, also die Länder und die oben genannten Institutionen, staatlich sein müßten? Jetzt wird es interessant. Länder und Institutionen wie Bundesgericht und Bundesverfassung sind also Staaten? Das ist ja fast so ein Schwachsinn, wie ihn die GEZ erzählt. Die ist auch der Meinung, daß die Länder einen Staatsvertrag abgeschlossen haben.</strong></div> <div> </div> <div><em>Bei einem Bund kann es sich um einen Vertrag zwischen Menschen handeln oder um einen Bundesschluss Gottes mit Menschen.</em></div> <h4><span style="font-size: 1em; line-height: 1.3em;">Erwähnenswert ist der Abrahamsbund , welcher wegen der Skandale zur Beschneidung in letzter Zeit arg in die Kritik geraten ist.</span></h4> <p><strong>Exponiert wird der Bund erstmals im Zusammenhang mit Verheißung und Erwählung der Stammväter genannt (Abrahamsbund oder Väterbund). Gott schloss mit <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Abraham" title="Abraham">Abraham</a> einen Bund: </strong></p> <p>»Ich bin der Herr, der dich aus <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Ur_%28Stadt%29" title="Ur (Stadt)">Ur</a> in <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Chald%C3%A4a" title="Chaldäa">Chaldäa</a> geführt hat, ich gebe dir das Land zu Besitz. Deine Nachkommen sollen wie die Sterne am Himmel sein«. Als Zeichen des Bundes wurde die Beschneidung alles Männlichen eingesetzt. (Gen 15; 17) Er wird in der Tradition zum bedeutendsten Bundesschluss, da mit ihm die besondere Erwählung des Volkes Israel begründet wird. Darin wird auch laut Bibel Israels Bedeutung für das Heil der anderen Völker begründet.</p> <div><span style="line-height: 1.3em;">Einen Hinweis zum Bund finden wir auch im sogenannten „Amtseid“.  Der deutsche Amtseid ist in </span><a href="http://bundesrecht.juris.de/gg/art_56.html" style="line-height: 1.3em;">Art. 56</a><span style="line-height: 1.3em;">des deutschen </span><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland" title="Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" style="line-height: 1.3em;">Grundgesetzes</a><span style="line-height: 1.3em;"> festgelegt und wird vom </span><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_%28Deutschland%29" title="Bundespräsident (Deutschland)" style="line-height: 1.3em;">Bundespräsidenten</a><span style="line-height: 1.3em;"> und nach </span><a href="http://bundesrecht.juris.de/gg/art_64.html" style="line-height: 1.3em;">Art. 64</a><span style="line-height: 1.3em;"> vom</span><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeskanzler_%28Deutschland%29" title="Bundeskanzler (Deutschland)" style="line-height: 1.3em;">Bundeskanzler</a><span style="line-height: 1.3em;"> und den </span><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesregierung_%28Deutschland%29" title="Bundesregierung (Deutschland)" style="line-height: 1.3em;">Bundesministern</a><span style="line-height: 1.3em;"> bei ihrem Amtsantritt geleistet. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von </span><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Bundestag" title="Deutscher Bundestag" style="line-height: 1.3em;">Bundestag</a><span style="line-height: 1.3em;"> und </span><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_%28Deutschland%29" title="Bundesrat (Deutschland)" style="line-height: 1.3em;">Bundesrat</a><span style="line-height: 1.3em;">; der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.</span></div> <p><br />Der Amtseid lautet:<br /><br /><em>Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe. (</em>Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid)<br /><br /><span style="font-size: large;"><span style="font-family: Times, 'Times New Roman', serif;">Welche Gesetze des Bundes sind denn hier gemeint? Und vor allem welche Gesetze von welchem Bund? </span></span><br /><br /></p> <div style="text-align: left;"><span style="font-size: large;"><span style="font-family: Times, 'Times New Roman', serif;">Vom Abrahamsbund vielleicht?</span></span></div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;"> </div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;"><span style="font-size: large;"><span style="font-family: Times, 'Times New Roman', serif;"><span style="line-height: 20.700000762939453px;">Es wird also ein großes Geheimnis bleiben, wer oder was der Bund ist!!!</span></span></span></div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;"> </div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;"><span style="font-size: large;"><span style="font-family: Times, 'Times New Roman', serif;"><span style="line-height: 20.700000762939453px;">Keine Definition, kein Inhalt, keine Grenzen, keine Gesetzestexte. Nur eine Worthülse, womit Sie täglich zugeschüttet werden.</span></span></span></div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;" align="center"> </div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;" align="center"><span style="font-size: large;"><span style="font-family: Times, 'Times New Roman', serif;"><strong><span style="line-height: 20.700000762939453px;">Unser Tipp:</span></strong></span></span></div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;" align="center"><span style="font-size: large;"><span style="font-family: Times, 'Times New Roman', serif;"><strong><span style="line-height: 20.700000762939453px;">Immer schön alles hinterfragen, was man Ihnen so erzählt!</span></strong></span></span></div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;" align="center"><span style="font-size: large;"><span style="font-family: Times, 'Times New Roman', serif;"><strong><span style="line-height: 20.700000762939453px;">Es könnte sein, daß Sie tiefgreifende geschichtliche Hintergründe erfahren.</span></strong></span></span></div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;" align="center"> </div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;" align="center"><span style="font-size: large;"><span style="font-family: Times, 'Times New Roman', serif;"><strong><span style="line-height: 20.700000762939453px;">Aber ist das wirklich gewollt???</span></strong></span></span></div></div> <div class="feed-description"><h2>Wer oder was ist der Bund?</h2> <p>Wie so oft werden im „Neusprech“ der BRD-Regierung oftmals Worte verwendet, dessen tiefere Bedeutung man als Alternative zu den Äußerungen der Propagandamedien einmal gründlich recherchieren sollte.</p> <p>Doch wer oder was ist eigentlich der Bund? Haben Sie sich schon einmal die Mühe gemacht, danach zu googeln oder sonstige Recherchen anzustellen? Sie werden nicht allzuviel finden.</p> <p>Warum eigentlich nicht? Welche Informationen müssen hier verschleiert werden?</p> <div align="center"> </div> <div>Auf <a href="http://www.bund.de/">www.bund.de</a> finden Sie alles Mögliche, nur keine Definition, wer oder was der Bund ist.</div> <div> </div> <div> </div> <div> </div> <div>Sie können dort vom Ministerium für Staatsicherheit über die Aidsberatung bis hin zum Asylrecht und Zollauktionen alles erfahren, nur wie bereits erwähnt, keine Definition zur Bedeutung des Bund.</div> <div> </div> <div>Ein Bund ist lt. <a href="http://de.thefreedictionary.com/Bund">http://de.thefreedictionary.com/Bund</a> ein Zusammenschluß einer bestimmten beruflichen oder sozialen Gruppe. Mit Bund und Länder sind die Regierung und die Bundesländer erwähnt. Der Begriff Bund wird jedoch auch für die Bundeswehr genutzt.</div> <div> </div> <div>In einer weiteren Erklärung wird folgendes mitgeteilt:</div> <div><em>(in einer Föderation) der gesamte Staat im Gegensatz zu den einzelnen (Bundes)Ländern, wie z. B. in der Bundesrepublik Deutschland: Bund und Länder: Bundesbehörde, Bundesgebiet, Bundesgericht, Bundesgesetz, Bundeshauptstadt,Bundesregierung, Bundesrichter, Bundesverfassung</em></div> <div> </div> <div>Nun, in einer Föderation also. Wer oder was ist denn eine Föderation?</div> <div> </div> <div>Laut Wikipedia <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deralismus">http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deralismus</a> : </div> <div><em>Föderalismus (von <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Latein" title="Latein">lat.</a> <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Foedus" title="Foedus">foedus</a>, foedera„Bund“, „Bündnis“, „Vertrag“) wird heute vorwiegend als ein Organisationsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gliedstaat" title="Gliedstaat">Glieder</a> über eine gewisse Eigenständigkeit und <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Staat#Merkmale_von_Staaten" title="Staat">Staatlichkeit</a> verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit (<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstaat#Bundesstaat_als_Gesamtstaat" title="Bundesstaat">Gesamtstaat</a>) zusammengeschlossen sind.</em></div> <div><em> </em></div> <div><strong>Also ein Bündnis mit einer gewissen Eigenständigkeit und Staatlichkeit. Wo bitte schön ist denn hier ein Staat? Und müßte es nach dieser Definition nicht so sein, daß die genannten Glieder, also die Länder und die oben genannten Institutionen, staatlich sein müßten? Jetzt wird es interessant. Länder und Institutionen wie Bundesgericht und Bundesverfassung sind also Staaten? Das ist ja fast so ein Schwachsinn, wie ihn die GEZ erzählt. Die ist auch der Meinung, daß die Länder einen Staatsvertrag abgeschlossen haben.</strong></div> <div> </div> <div><em>Bei einem Bund kann es sich um einen Vertrag zwischen Menschen handeln oder um einen Bundesschluss Gottes mit Menschen.</em></div> <h4><span style="font-size: 1em; line-height: 1.3em;">Erwähnenswert ist der Abrahamsbund , welcher wegen der Skandale zur Beschneidung in letzter Zeit arg in die Kritik geraten ist.</span></h4> <p><strong>Exponiert wird der Bund erstmals im Zusammenhang mit Verheißung und Erwählung der Stammväter genannt (Abrahamsbund oder Väterbund). Gott schloss mit <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Abraham" title="Abraham">Abraham</a> einen Bund: </strong></p> <p>»Ich bin der Herr, der dich aus <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Ur_%28Stadt%29" title="Ur (Stadt)">Ur</a> in <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Chald%C3%A4a" title="Chaldäa">Chaldäa</a> geführt hat, ich gebe dir das Land zu Besitz. Deine Nachkommen sollen wie die Sterne am Himmel sein«. Als Zeichen des Bundes wurde die Beschneidung alles Männlichen eingesetzt. (Gen 15; 17) Er wird in der Tradition zum bedeutendsten Bundesschluss, da mit ihm die besondere Erwählung des Volkes Israel begründet wird. Darin wird auch laut Bibel Israels Bedeutung für das Heil der anderen Völker begründet.</p> <div><span style="line-height: 1.3em;">Einen Hinweis zum Bund finden wir auch im sogenannten „Amtseid“.  Der deutsche Amtseid ist in </span><a href="http://bundesrecht.juris.de/gg/art_56.html" style="line-height: 1.3em;">Art. 56</a><span style="line-height: 1.3em;">des deutschen </span><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland" title="Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" style="line-height: 1.3em;">Grundgesetzes</a><span style="line-height: 1.3em;"> festgelegt und wird vom </span><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_%28Deutschland%29" title="Bundespräsident (Deutschland)" style="line-height: 1.3em;">Bundespräsidenten</a><span style="line-height: 1.3em;"> und nach </span><a href="http://bundesrecht.juris.de/gg/art_64.html" style="line-height: 1.3em;">Art. 64</a><span style="line-height: 1.3em;"> vom</span><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeskanzler_%28Deutschland%29" title="Bundeskanzler (Deutschland)" style="line-height: 1.3em;">Bundeskanzler</a><span style="line-height: 1.3em;"> und den </span><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesregierung_%28Deutschland%29" title="Bundesregierung (Deutschland)" style="line-height: 1.3em;">Bundesministern</a><span style="line-height: 1.3em;"> bei ihrem Amtsantritt geleistet. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von </span><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Bundestag" title="Deutscher Bundestag" style="line-height: 1.3em;">Bundestag</a><span style="line-height: 1.3em;"> und </span><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_%28Deutschland%29" title="Bundesrat (Deutschland)" style="line-height: 1.3em;">Bundesrat</a><span style="line-height: 1.3em;">; der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.</span></div> <p><br />Der Amtseid lautet:<br /><br /><em>Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe. (</em>Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid)<br /><br /><span style="font-size: large;"><span style="font-family: Times, 'Times New Roman', serif;">Welche Gesetze des Bundes sind denn hier gemeint? Und vor allem welche Gesetze von welchem Bund? </span></span><br /><br /></p> <div style="text-align: left;"><span style="font-size: large;"><span style="font-family: Times, 'Times New Roman', serif;">Vom Abrahamsbund vielleicht?</span></span></div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;"> </div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;"><span style="font-size: large;"><span style="font-family: Times, 'Times New Roman', serif;"><span style="line-height: 20.700000762939453px;">Es wird also ein großes Geheimnis bleiben, wer oder was der Bund ist!!!</span></span></span></div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;"> </div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;"><span style="font-size: large;"><span style="font-family: Times, 'Times New Roman', serif;"><span style="line-height: 20.700000762939453px;">Keine Definition, kein Inhalt, keine Grenzen, keine Gesetzestexte. Nur eine Worthülse, womit Sie täglich zugeschüttet werden.</span></span></span></div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;" align="center"> </div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;" align="center"><span style="font-size: large;"><span style="font-family: Times, 'Times New Roman', serif;"><strong><span style="line-height: 20.700000762939453px;">Unser Tipp:</span></strong></span></span></div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;" align="center"><span style="font-size: large;"><span style="font-family: Times, 'Times New Roman', serif;"><strong><span style="line-height: 20.700000762939453px;">Immer schön alles hinterfragen, was man Ihnen so erzählt!</span></strong></span></span></div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;" align="center"><span style="font-size: large;"><span style="font-family: Times, 'Times New Roman', serif;"><strong><span style="line-height: 20.700000762939453px;">Es könnte sein, daß Sie tiefgreifende geschichtliche Hintergründe erfahren.</span></strong></span></span></div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;" align="center"> </div> <div class="MsoNormal" style="text-align: left;" align="center"><span style="font-size: large;"><span style="font-family: Times, 'Times New Roman', serif;"><strong><span style="line-height: 20.700000762939453px;">Aber ist das wirklich gewollt???</span></strong></span></span></div></div> Was ist Besatzungsrecht? 2014-08-22T08:59:52+00:00 2014-08-22T08:59:52+00:00 http://unbequemewahrheiten.de/index.php/en/aufklaerungsarbeit/was-bedeutet-besatzung <div class="feed-description"><h2>Was ist denn Bitte Besatzungsrecht?</h2> <p>Um zu erkennen, ob die BRD souverän ist oder nicht, sollte man hierzu dieses Basatzungsrecht näher unter die Lupe nehmen.</p> </div> <div class="feed-description"><h2>Was ist denn Bitte Besatzungsrecht?</h2> <p>Um zu erkennen, ob die BRD souverän ist oder nicht, sollte man hierzu dieses Basatzungsrecht näher unter die Lupe nehmen.</p> </div> Was ist der Personalausweis? 2014-08-22T08:59:52+00:00 2014-08-22T08:59:52+00:00 http://unbequemewahrheiten.de/index.php/en/aufklaerungsarbeit/was-bedeutet-personalausweis <div class="feed-description"><h2>Was ist denn Bitte der PERSONALausweis?</h2> <p>viele Mythen kursieren über den Personalausweis, doch was ist der denn genau. Es steht wie immer überall in den Verordnungen drinnen, gehen wir doch mal suchen.</p> </div> <div class="feed-description"><h2>Was ist denn Bitte der PERSONALausweis?</h2> <p>viele Mythen kursieren über den Personalausweis, doch was ist der denn genau. Es steht wie immer überall in den Verordnungen drinnen, gehen wir doch mal suchen.</p> </div> Was sind staatenlose 2014-08-21T10:34:14+00:00 2014-08-21T10:34:14+00:00 http://unbequemewahrheiten.de/index.php/en/aufklaerungsarbeit/was-sind-staatenlose <div class="feed-description"><p>Gemäß der Legaldefinition des Art. 1 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 (BGBl 1976 II, 473ff) ist ein Staatenloser eine Person, die kein Staat aufgrund seines Rechts als Staatsangehörigen ansieht. Aufgrund dieses Wortlautes ist es deshalb in Übereinstimmung mit dem Schutzzweck des Übereinkommens unerheblich, ob der Verlust der Staatsangehörigkeit, die der Betreffende zunächst innehatte, sei es durch Untergang oder Auseinanderbrechen (Dismembration) des Staates der ursprünglichen Staatsanghörigkeit, sei es durch Ausbürgerung, völkerrechtswidrig ist oder nicht. <strong>Auch die Tatsache, dass eine Ausbürgerung auf eigenen Antrag erfolgte, ist ohne rechtliche Bedeutung</strong> (vergl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 21.04.1993, Az. : 11 S 1437/92, Inf AuslR 1993, S. 279), denn die Schutznormen des Übereinkommens stellen nicht auf eine Zurechenbarkeit oder eine Mitschuld am Zustand der Staatenlosigkeit und auch nicht auf deren Fortbestand durch Nichtannahme einer Wiedereinbürgerungsoption ab. Erforderlich, aber zur grundsätzlichen Anwendung der Regelungen der Staatenlosenübereinkommens auch hinreichend, ist allein, dass die Behörden eines anderen Staates, d.h. vorliegend eines Nachfolgestaates der ehemaligen Sowjetunion, ihren Mandant derzeit nicht als einen eigenen Staatsangehörigen ansehen.</p> <p>Das geltende Völkerrecht kennt allerdings keine individuelle Verfügbarkeit über die Staatsangehörigkeit und ein einzelner kann sich gegen die von ihm, etwa durch Geburt, in einem bestimmtem Staat erworbene Staatsangehörigkeit auch nicht „erwehren". Ein Menschenrecht auf Aufgabe der Staatsangehörigkeit gibt es nicht. Da ein Staatenloser dadurch gekennzeichnet ist, dass er auf völkerrechtlicher Ebene nicht durch einen von ihm diplomatischen Schutz gewährenden Heimatstaat repräsentiert wird, sind die im Völkerrecht vielmehr umgekehrten Entwicklungen zu verzeichnen, wodurch dem einzelnen ein Recht auf den Erwerb einer Staatsangehörigkeit eingeräumt werden soll. So sei beispielsweise auf Art. 15 Abs. 2 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie das Übereinkommen zur Verminderung von Staatenlosigkeit hingewiesen. Das Völkerrecht versucht darüber hinaus, das Fehlen diplomatischen Schutzes durch die Gewährung von Mindestrechten an Staatenlose zu mindern. Erst mit der erneuten Unterstellung unter den Schutz eines Staates durch Einbürgerung wird eine wirklich entgültige Lösung für den Staat erreicht; erst durch die Wiederaufnahme in die einen Staat darstellende Gebietkörperschaft wird er auch wieder uneingeschränkt auf Völkerrechtsebene durch einen, „seinen" Staat mediatisiert. Dieser Tatsache wird völkerrechtlich durch die in Art. 32 des Staatenlosenübereinkommens normiert privilegierte Einbürgerung von Staatenlosen Rechnung getragen.</p> <p>Eine Verpflichtung eines einzelnen Staatenlosen, eine sich ihm eröffnende Option zum Erwerb einer Staatsangehörigkeit auch wahrzunehmen oder Anträge auf Einbürgerung zu stellen, ist dem gegenwärtigen Völkerrecht fremd. Die vielfach in völkerrechtlichen Verträgen zur Regelung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen vorgesehenen Optionsklauseln und Antragsvoraussetzungen indizieren gerade, dass – anders als beim originären Erwerb einer Staatsangehörigkeit durch Geburt oder bei der unmittelbaren Überleitung einer Staatsangehörigkeit im Rahmen einer Staatennachfolge – der Neuerwerb einer Staatsangehörigkeit auch einer entsprechenden, zumindest konkludenten Willenserklärung abhängen soll. Auch der nationalen deutschen Rechtsordnung lässt sich keine Rechtsgrundlage für eine solche Verpflichtung entnehmen.</p> <ul> <li><strong>So stellt der VGH Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 16.02.1994 (Az.: 1 S 2882/93, AuAS1994, 138 ff) ausdrücklich fest, dass ein Verwaltungsakt, der einen Ausländer verpflichtet, seine Staatenlosigkeit durch Wiedereinbürgerung zu beseitigen, nichtig ist und betont, dass Staatenlosigkeit kein polizeiwidriger Zustand ist, auch wenn sie auf einem Antrag eines Ausländers auf Entlassung aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit beruht.</strong></li> </ul> <p>Eine solche Pflicht wäre auch systemwidrig, denn auch das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht setzt regelmäßig einen Antrag des Einbürgerungsbewerbers voraus, selbst wenn dieser als Deutschstämmiger oder als Staatenloser einbürgerungsrechtlich privilegiert ist. Auch das deutsche Recht kennt keine Verpflichtung etwa eines in Deutschland geborenen Staatenlosen, einen Antrag auf Anspruchseinbürgerung nach Art. 2 des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit zu stellen. Würde das Völkerrecht von einer solchen Verpflichtung ausgehen, so hätte konsequenterweise in den einschlägigen Übereinkommen auf das Antragserfordernis ganz verzichtet werden und der Weg eines originären, automatischen Staatsangehörigkeitserwerbs beschritten werden können. Eine solche Regelung wäre auch unter Berücksichtigung des Anknüpfungspunktes des Wohnortes zulässig. Bewusst aber wurde es in der Ausgestaltung etwa des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961 als „non-self-executing" Völkerrechtsnorm den Vertragsstaaten anheim gestellt, entweder eine jus soli-Regelung oder eine Anspruchseinbürgerung auf Antrag in das nationale Recht einzuführen, wobei Deutschland auf die letztere Variante zurückgegriffen hat. <strong>Deutsche Behörden können dann aber konsequenterweise nicht von einer Verpflichtung einzelner ausgehen, Anträge im Hinblick auf in anderen Staaten bestehende Einbürgerungsoptionen zu stellen.</strong></p> <p>Unberührt von diesem Zwischenergebnis bleiben aber die Fragen, ob ein Staatenloser in das Land seiner früheren Staatenlosigkeit oder in einen aufnahmebereiten Nachfolgestaat des Landes seiner früheren Staatsangehörigkeit zurückverbracht werden darf und ob er einen Anspruch auf Verbleib im Aufenthaltsstaat sowie auf Ausstellung eines Staatenlosenpasses hat.</p> <p>Aus dem Vorliegen bzw. dem Fortbestehen der Staatenlosigkeit allein folgt noch kein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Staatenlosenpasses. Ein solcher Anspruch setzt vielmehr das Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 28 des Staatenlosenübereinkommens voraus und ist insoweit mit den genannten Vorfragen verknüpft. Diese Vorschrift lautet:</p> <p>„Die Vertragsstaaten stellen den Staatenlosen, die sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, Reiseausweise aus, die ihnen Reisen außerhalb dieses Hoheitsgebietes gestatten, es sei denn, dass zwingende Gründe der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung entgegenstehen; auf diese Ausweise findet der Anhang zu diesem Übereinkommen Anwendung. Die Vertragsstaaten können auch jeden anderen ih ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen einen solchen Reiseausweis ausstellen; sie werden insbesondere wohlwollend die Möglichkeit prüfen, solche Reiseausweise denjenigen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen auszustellen, die von dem Land, in dem sie ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben, keinen Reiseausweis erhalten können."</p> <p>Weder dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen, noch innerstaatlichen deutschen Rechtsvorschriften lässt sich ein unmittelbar alle sich im Lande aufhaltenden Staatenlosen begünstigender Anspruch entnehmen. Ist die Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland in Ermangelung eines aufnahmebereiten Staates, sei es das Land der früheren Staatsangehörigkeit oder ein Drittstaat, nicht möglich, so kann aber gem. § 30 Abs. 3 AuslG eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden und in die Ausübung des durch diese Vorschrift eröffneten Ermessens hat auch die besonders schwierige humanitäre Situation eines Staatenlosen ohne Aufnahmestaat einzufließen.</p> <p>Zu der in Ihrem konkret vorgelegten Einzelfall aufgeworfene Frage eines Rückkehrrechtes nach Lettland gestatten wir uns, Sie auf die in Kopie beigefügte Stellungnahme unseres Amtes an das VG Ansbach vom 30. Januar zu verweisen.</p> <p>Die bei einem Staatenlosen, dem (noch) kein Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland eingeräumt wurde, somit von der Anwendung des § 30 Abs. 3 AuslG zulässige und gebotene Prüfung, ob eine freiwillige oder unfreiwillige Ausreise in einen aufnahmebereiten Staat, etwa einen Nachfolgerstaat des aufgelösten Staates der früheren Staatsangehörigkeit, möglich ist, muss auch die Prüfung möglicher völkerrechtlich beachtlicher Refoulement-Verbote umfassen. Solche Abschiebehindernisse können sich aus etwa aus Art. 33 GFK aufgrund einer in diesem Staat drohenden politischen Verfolgung aus Art. 3 UN-Antifolterkonvention und aus Art. 3 EMRK wegen dort drohender Folter, aber auch aus sonstigen völkerrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Menschenrechten, wie dem Gebot der Familieneinheit, ergeben.</p> <ul> <li><strong>Das gegenwärtige Völkerrecht kennt, obwohl dies de lege ferrenda anzustreben wäre, (noch) keine generelle völkergewohnheitsrechtliche Pflicht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit ein Staatenloser zuletzt innehatte, diese Person zurückzunehmen, und ein solches Gebot spiegelt sich auch nicht in der gegenwärtigen Rechtspraxis wieder.</strong> Gegen eine entsprechende opinio juris spricht auch, dass Versuche, eine solche Rückübernahmeverpflichtung multilateral im "Specifical Protocol concerrning Statelessness", unterzeichnet in Den Haag am 12. April 1930, völkerrechtlich zu verankern, <strong>scheiterten</strong>, denn das Protokoll ist in Ermangelung hinreichender Ratifikation <strong>niemals in Kraft getreten.</strong></li> <li><strong>Auch in der Vereibnbarung (Rückführungsabkommen BGBl. 1993 S.221) </strong><strong>zwischen dem Bundesminister des Inneren der Bundesrepublik Deutschland und dem Innenministerium von Rumänien über die Rücknahme von deutschen und rumänischen Staatsanghörigen vom 24. September 1992 findet sich keine Regelung zum Personenkreis der staatenlos gewordenen ehemals rumänischen Staatsangehörigen, obwohl sich ihre Einbeziehung in die Vereinbarung zumindest dann angeboten hätte, wenn insoweit in der Tat völkergewohnheitsrechtliche Verpflichtungen bestünden. Die Vereinbarung sieht vielmehr in Art. 2 Abs. 5 vor, dass die deutschen Behörden Personen zurücknehmen werden, „bei denen die Nachprüfung durch die rumänischen Behörden ergibt, dass sie bei der Übernahme nicht im Besitz der rumänischen Staatsangehörigkeit waren."</strong></li> </ul> <p>Findet sich für einen Staatenlosen kein Staat, der aufnahmebereit ist und hinsichtlich dessen kein Abschiebehindernis vorliegt, so ist die sich aus der Staatenlosigkeit ergebende Unmöglichkeit des Verlassens der Bundesrepublik Deutschland vom Betreffenden zumindest dann zu vertreten, wenn er den Zustand der Staatenlosigkeit nicht durch einen eigenen Antrag auf Entlassung aus der Staatsangehörigkeit oder durch eine Verzichtserklärung herbeigeführt hat. Die Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 AuslG liegen dann jedenfalls bei Personen vor, die ihre frühere Staatsangehörigkeit während des Aufenthaltes in Deutschland durch Untergang oder Dismembration dieses Staates oder durch eine als Sanktion, etwa wegen politisch missliebigen Verhaltens, verfügte Ausbürgerung verloren haben.</p> <p>Erfolgte die Ausreise erst nach dem Verlust der Staatsangehörigkeit und in Kenntnis eines daraus resultierenden möglichen Verlustes eines Rückkehrrechts, so hat der Betreffende die Unmöglichkeit einer Ausreise aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zwar zu vertreten, weshalb § 30 Abs. 3 AuslG nicht eingreift, jedoch kann der Betreffende die seiner Ausreise entgegenstehenden faktischen Abschiebehindernisse nicht beseitigen, so dass zumindest nach zwei Jahren geduldeten Aufenthalts eine Befugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG erteilt werden darf.</p> <p>Im Falle einer Ausbürgerung auf Antrag sollte gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Motive und Umstände differenziert werden. Wurde die Ausbürgerung nach erlittener politischer Verfolgung oder aufgrund eines bewussten nachhaltigen Bruchs mit einem den Staat repräsentierenden diktatorischen Regime beantragt, so ist ein solches Vorgehen nicht vorwerfbar und die daraus folgende Unmöglichkeit einer Rückkehr nicht im Sinne des § 30 Abs. 3 AuslG zu vertreten.</p> <p>In Ermangelung entsprechender völkerrechtlicher Rechtspflichten (s.o.) sollte aus Sicht des UNHCR dem Betreffenden die Nichtwahrnehmung einer Einbürgerungsoption nicht vorgeworfen werden können; da es sich bei § 30 Abs. 3 und 4 AuslG jedoch um nationale Rechtsnormen handelt, die nicht unmittelbar auf völkerrechtlichen Verpflichtungen beruhen, steht UNHCR insoweit eine abschließende Auslegung nicht zu. Soweit eine Ausreise dauerhaft nicht möglich ist, verdichtet sich das durch § 30 Abs. 3 AuslG eröffnete Ermessen und es sollte eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden, da anderweitig eine Regelung des Status des Staatenlosen nicht möglich ist. Die Zweijahresfrist des § 30 Abs. 4 AuslG sollte (in entsprechender Anwendung) die Maximalfrist für die Suche nach Ausreisemöglichkeiten setzen.</p> <p><strong>Anders stellt sich die Rechtslage dar, wenn einem Staatenlosen bereits ein rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eingeräumt wurde.</strong></p> <ul> <li><strong>Wird einem Ausländer, dessen Staatenlosigkeit den deutschen Behörden bekannt ist, eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt, sei es als Aufenthaltsbefugnis auf der Basis des § 30 Abs. 3 AuslG, sei es in der Form einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen, oder wird nach Eintritt der Staatenlosigkeit eine früher erteilte Aufenthaltsgenehmigung verlängert,</strong> <strong>so kann dieser Aufenthaltstitel zukünftig nur unter Beachtung der strengeren Anforderungen des Art. 31 des Staatenlosenübereinkommens entzogen werden.</strong></li> </ul> <p>Diese Vorschrift lautet:</p> <p><em>„(1) Die Vertragsstaaten weisen keinen Staatenlosen aus, der sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet befindet, es sei denn, aus Gründen der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung.</em></p> <p><em>(2) Die Ausweisung eines Staatenlosen darf nur in Ausführung einer Entscheidung erfolgen, die in einem ordentlichen gesetzlichen Verfahren ergangen ist. Soweit nicht zwingende Gründe der Staatssicherheit dem entgegenstehen, ist es dem Staatenlosen zu gestatten, Beweise zu seiner Entlastung beizubringen, Rechtsmittel einzulegen und sich zu diesem Zweck vor einer zuständigen Behörde oder vor einer oder mehreren Personen vertreten zu lassen, die von der zuständigen Behörde besonders bestimmt sind.</em></p> <p><em>(3) Die Vertragsstaaten gewähren einem solchen Staatenlosen eine angemessene Frist, in der er in einem anderen Land um rechtmäßige Zulassung nachsuchen kann. Die Vertragsstaaten behalten sich vor, während dieser Frist die ihnen erforderlich erscheinenden Maßnahmen innerstaatlicher Art zu ergreifen."</em></p> <p>Ohne eine derartige Gefahrenprognose kann u.E. der Obengenannten ein Aufenthaltstitel nicht entzogen werden und es <strong>muss</strong>, sofern und solange keine Änderung der Sachlage eingetreten ist, eine Aufenthaltsbefugnis auch verlängert werden. <strong>Das für die Passerteilung erforderliche Tatbestandsmerkmal „rechtmäßiger Aufenthalt" bleibt somit bestehen.</strong></p> <p> </p> <p>Vermerk:</p> <p>Die durch den Bundestag  ratifizierte Rücknahmeverpflichtung der B.R.D. ( Abkommen mit Rumänien vom 1992 BGBl. II 93 Art. 2 Abs. 5) für alle Personen die bis zum 01.02.1999 staatenlos geworden sind, wird vom UNHCR, wie auch von der Bundespolizeidirektion Koblenz am 19.09.200<strong>7</strong> bestätigt. (siehe unten)</p> <p>2008 wurde ein Staatenloser per rumänisches Gerichtsurteil 2. Instanz, wieder zurück nach Deutschland abgeschoben.</p> <p><a href="https://www.facebook.com/notes/1451832975094926/" target="_blank" title="UN"><img src="images/UN_staatenlos.jpg" border="0" alt="" /></a></p></div> <div class="feed-description"><p>Gemäß der Legaldefinition des Art. 1 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954 (BGBl 1976 II, 473ff) ist ein Staatenloser eine Person, die kein Staat aufgrund seines Rechts als Staatsangehörigen ansieht. Aufgrund dieses Wortlautes ist es deshalb in Übereinstimmung mit dem Schutzzweck des Übereinkommens unerheblich, ob der Verlust der Staatsangehörigkeit, die der Betreffende zunächst innehatte, sei es durch Untergang oder Auseinanderbrechen (Dismembration) des Staates der ursprünglichen Staatsanghörigkeit, sei es durch Ausbürgerung, völkerrechtswidrig ist oder nicht. <strong>Auch die Tatsache, dass eine Ausbürgerung auf eigenen Antrag erfolgte, ist ohne rechtliche Bedeutung</strong> (vergl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 21.04.1993, Az. : 11 S 1437/92, Inf AuslR 1993, S. 279), denn die Schutznormen des Übereinkommens stellen nicht auf eine Zurechenbarkeit oder eine Mitschuld am Zustand der Staatenlosigkeit und auch nicht auf deren Fortbestand durch Nichtannahme einer Wiedereinbürgerungsoption ab. Erforderlich, aber zur grundsätzlichen Anwendung der Regelungen der Staatenlosenübereinkommens auch hinreichend, ist allein, dass die Behörden eines anderen Staates, d.h. vorliegend eines Nachfolgestaates der ehemaligen Sowjetunion, ihren Mandant derzeit nicht als einen eigenen Staatsangehörigen ansehen.</p> <p>Das geltende Völkerrecht kennt allerdings keine individuelle Verfügbarkeit über die Staatsangehörigkeit und ein einzelner kann sich gegen die von ihm, etwa durch Geburt, in einem bestimmtem Staat erworbene Staatsangehörigkeit auch nicht „erwehren". Ein Menschenrecht auf Aufgabe der Staatsangehörigkeit gibt es nicht. Da ein Staatenloser dadurch gekennzeichnet ist, dass er auf völkerrechtlicher Ebene nicht durch einen von ihm diplomatischen Schutz gewährenden Heimatstaat repräsentiert wird, sind die im Völkerrecht vielmehr umgekehrten Entwicklungen zu verzeichnen, wodurch dem einzelnen ein Recht auf den Erwerb einer Staatsangehörigkeit eingeräumt werden soll. So sei beispielsweise auf Art. 15 Abs. 2 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie das Übereinkommen zur Verminderung von Staatenlosigkeit hingewiesen. Das Völkerrecht versucht darüber hinaus, das Fehlen diplomatischen Schutzes durch die Gewährung von Mindestrechten an Staatenlose zu mindern. Erst mit der erneuten Unterstellung unter den Schutz eines Staates durch Einbürgerung wird eine wirklich entgültige Lösung für den Staat erreicht; erst durch die Wiederaufnahme in die einen Staat darstellende Gebietkörperschaft wird er auch wieder uneingeschränkt auf Völkerrechtsebene durch einen, „seinen" Staat mediatisiert. Dieser Tatsache wird völkerrechtlich durch die in Art. 32 des Staatenlosenübereinkommens normiert privilegierte Einbürgerung von Staatenlosen Rechnung getragen.</p> <p>Eine Verpflichtung eines einzelnen Staatenlosen, eine sich ihm eröffnende Option zum Erwerb einer Staatsangehörigkeit auch wahrzunehmen oder Anträge auf Einbürgerung zu stellen, ist dem gegenwärtigen Völkerrecht fremd. Die vielfach in völkerrechtlichen Verträgen zur Regelung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen vorgesehenen Optionsklauseln und Antragsvoraussetzungen indizieren gerade, dass – anders als beim originären Erwerb einer Staatsangehörigkeit durch Geburt oder bei der unmittelbaren Überleitung einer Staatsangehörigkeit im Rahmen einer Staatennachfolge – der Neuerwerb einer Staatsangehörigkeit auch einer entsprechenden, zumindest konkludenten Willenserklärung abhängen soll. Auch der nationalen deutschen Rechtsordnung lässt sich keine Rechtsgrundlage für eine solche Verpflichtung entnehmen.</p> <ul> <li><strong>So stellt der VGH Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 16.02.1994 (Az.: 1 S 2882/93, AuAS1994, 138 ff) ausdrücklich fest, dass ein Verwaltungsakt, der einen Ausländer verpflichtet, seine Staatenlosigkeit durch Wiedereinbürgerung zu beseitigen, nichtig ist und betont, dass Staatenlosigkeit kein polizeiwidriger Zustand ist, auch wenn sie auf einem Antrag eines Ausländers auf Entlassung aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit beruht.</strong></li> </ul> <p>Eine solche Pflicht wäre auch systemwidrig, denn auch das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht setzt regelmäßig einen Antrag des Einbürgerungsbewerbers voraus, selbst wenn dieser als Deutschstämmiger oder als Staatenloser einbürgerungsrechtlich privilegiert ist. Auch das deutsche Recht kennt keine Verpflichtung etwa eines in Deutschland geborenen Staatenlosen, einen Antrag auf Anspruchseinbürgerung nach Art. 2 des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit zu stellen. Würde das Völkerrecht von einer solchen Verpflichtung ausgehen, so hätte konsequenterweise in den einschlägigen Übereinkommen auf das Antragserfordernis ganz verzichtet werden und der Weg eines originären, automatischen Staatsangehörigkeitserwerbs beschritten werden können. Eine solche Regelung wäre auch unter Berücksichtigung des Anknüpfungspunktes des Wohnortes zulässig. Bewusst aber wurde es in der Ausgestaltung etwa des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961 als „non-self-executing" Völkerrechtsnorm den Vertragsstaaten anheim gestellt, entweder eine jus soli-Regelung oder eine Anspruchseinbürgerung auf Antrag in das nationale Recht einzuführen, wobei Deutschland auf die letztere Variante zurückgegriffen hat. <strong>Deutsche Behörden können dann aber konsequenterweise nicht von einer Verpflichtung einzelner ausgehen, Anträge im Hinblick auf in anderen Staaten bestehende Einbürgerungsoptionen zu stellen.</strong></p> <p>Unberührt von diesem Zwischenergebnis bleiben aber die Fragen, ob ein Staatenloser in das Land seiner früheren Staatenlosigkeit oder in einen aufnahmebereiten Nachfolgestaat des Landes seiner früheren Staatsangehörigkeit zurückverbracht werden darf und ob er einen Anspruch auf Verbleib im Aufenthaltsstaat sowie auf Ausstellung eines Staatenlosenpasses hat.</p> <p>Aus dem Vorliegen bzw. dem Fortbestehen der Staatenlosigkeit allein folgt noch kein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Staatenlosenpasses. Ein solcher Anspruch setzt vielmehr das Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 28 des Staatenlosenübereinkommens voraus und ist insoweit mit den genannten Vorfragen verknüpft. Diese Vorschrift lautet:</p> <p>„Die Vertragsstaaten stellen den Staatenlosen, die sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, Reiseausweise aus, die ihnen Reisen außerhalb dieses Hoheitsgebietes gestatten, es sei denn, dass zwingende Gründe der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung entgegenstehen; auf diese Ausweise findet der Anhang zu diesem Übereinkommen Anwendung. Die Vertragsstaaten können auch jeden anderen ih ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen einen solchen Reiseausweis ausstellen; sie werden insbesondere wohlwollend die Möglichkeit prüfen, solche Reiseausweise denjenigen in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen Staatenlosen auszustellen, die von dem Land, in dem sie ihren rechtmäßigen Aufenthalt haben, keinen Reiseausweis erhalten können."</p> <p>Weder dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen, noch innerstaatlichen deutschen Rechtsvorschriften lässt sich ein unmittelbar alle sich im Lande aufhaltenden Staatenlosen begünstigender Anspruch entnehmen. Ist die Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland in Ermangelung eines aufnahmebereiten Staates, sei es das Land der früheren Staatsangehörigkeit oder ein Drittstaat, nicht möglich, so kann aber gem. § 30 Abs. 3 AuslG eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden und in die Ausübung des durch diese Vorschrift eröffneten Ermessens hat auch die besonders schwierige humanitäre Situation eines Staatenlosen ohne Aufnahmestaat einzufließen.</p> <p>Zu der in Ihrem konkret vorgelegten Einzelfall aufgeworfene Frage eines Rückkehrrechtes nach Lettland gestatten wir uns, Sie auf die in Kopie beigefügte Stellungnahme unseres Amtes an das VG Ansbach vom 30. Januar zu verweisen.</p> <p>Die bei einem Staatenlosen, dem (noch) kein Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland eingeräumt wurde, somit von der Anwendung des § 30 Abs. 3 AuslG zulässige und gebotene Prüfung, ob eine freiwillige oder unfreiwillige Ausreise in einen aufnahmebereiten Staat, etwa einen Nachfolgerstaat des aufgelösten Staates der früheren Staatsangehörigkeit, möglich ist, muss auch die Prüfung möglicher völkerrechtlich beachtlicher Refoulement-Verbote umfassen. Solche Abschiebehindernisse können sich aus etwa aus Art. 33 GFK aufgrund einer in diesem Staat drohenden politischen Verfolgung aus Art. 3 UN-Antifolterkonvention und aus Art. 3 EMRK wegen dort drohender Folter, aber auch aus sonstigen völkerrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Menschenrechten, wie dem Gebot der Familieneinheit, ergeben.</p> <ul> <li><strong>Das gegenwärtige Völkerrecht kennt, obwohl dies de lege ferrenda anzustreben wäre, (noch) keine generelle völkergewohnheitsrechtliche Pflicht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit ein Staatenloser zuletzt innehatte, diese Person zurückzunehmen, und ein solches Gebot spiegelt sich auch nicht in der gegenwärtigen Rechtspraxis wieder.</strong> Gegen eine entsprechende opinio juris spricht auch, dass Versuche, eine solche Rückübernahmeverpflichtung multilateral im "Specifical Protocol concerrning Statelessness", unterzeichnet in Den Haag am 12. April 1930, völkerrechtlich zu verankern, <strong>scheiterten</strong>, denn das Protokoll ist in Ermangelung hinreichender Ratifikation <strong>niemals in Kraft getreten.</strong></li> <li><strong>Auch in der Vereibnbarung (Rückführungsabkommen BGBl. 1993 S.221) </strong><strong>zwischen dem Bundesminister des Inneren der Bundesrepublik Deutschland und dem Innenministerium von Rumänien über die Rücknahme von deutschen und rumänischen Staatsanghörigen vom 24. September 1992 findet sich keine Regelung zum Personenkreis der staatenlos gewordenen ehemals rumänischen Staatsangehörigen, obwohl sich ihre Einbeziehung in die Vereinbarung zumindest dann angeboten hätte, wenn insoweit in der Tat völkergewohnheitsrechtliche Verpflichtungen bestünden. Die Vereinbarung sieht vielmehr in Art. 2 Abs. 5 vor, dass die deutschen Behörden Personen zurücknehmen werden, „bei denen die Nachprüfung durch die rumänischen Behörden ergibt, dass sie bei der Übernahme nicht im Besitz der rumänischen Staatsangehörigkeit waren."</strong></li> </ul> <p>Findet sich für einen Staatenlosen kein Staat, der aufnahmebereit ist und hinsichtlich dessen kein Abschiebehindernis vorliegt, so ist die sich aus der Staatenlosigkeit ergebende Unmöglichkeit des Verlassens der Bundesrepublik Deutschland vom Betreffenden zumindest dann zu vertreten, wenn er den Zustand der Staatenlosigkeit nicht durch einen eigenen Antrag auf Entlassung aus der Staatsangehörigkeit oder durch eine Verzichtserklärung herbeigeführt hat. Die Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 AuslG liegen dann jedenfalls bei Personen vor, die ihre frühere Staatsangehörigkeit während des Aufenthaltes in Deutschland durch Untergang oder Dismembration dieses Staates oder durch eine als Sanktion, etwa wegen politisch missliebigen Verhaltens, verfügte Ausbürgerung verloren haben.</p> <p>Erfolgte die Ausreise erst nach dem Verlust der Staatsangehörigkeit und in Kenntnis eines daraus resultierenden möglichen Verlustes eines Rückkehrrechts, so hat der Betreffende die Unmöglichkeit einer Ausreise aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zwar zu vertreten, weshalb § 30 Abs. 3 AuslG nicht eingreift, jedoch kann der Betreffende die seiner Ausreise entgegenstehenden faktischen Abschiebehindernisse nicht beseitigen, so dass zumindest nach zwei Jahren geduldeten Aufenthalts eine Befugnis nach § 30 Abs. 4 AuslG erteilt werden darf.</p> <p>Im Falle einer Ausbürgerung auf Antrag sollte gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Motive und Umstände differenziert werden. Wurde die Ausbürgerung nach erlittener politischer Verfolgung oder aufgrund eines bewussten nachhaltigen Bruchs mit einem den Staat repräsentierenden diktatorischen Regime beantragt, so ist ein solches Vorgehen nicht vorwerfbar und die daraus folgende Unmöglichkeit einer Rückkehr nicht im Sinne des § 30 Abs. 3 AuslG zu vertreten.</p> <p>In Ermangelung entsprechender völkerrechtlicher Rechtspflichten (s.o.) sollte aus Sicht des UNHCR dem Betreffenden die Nichtwahrnehmung einer Einbürgerungsoption nicht vorgeworfen werden können; da es sich bei § 30 Abs. 3 und 4 AuslG jedoch um nationale Rechtsnormen handelt, die nicht unmittelbar auf völkerrechtlichen Verpflichtungen beruhen, steht UNHCR insoweit eine abschließende Auslegung nicht zu. Soweit eine Ausreise dauerhaft nicht möglich ist, verdichtet sich das durch § 30 Abs. 3 AuslG eröffnete Ermessen und es sollte eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden, da anderweitig eine Regelung des Status des Staatenlosen nicht möglich ist. Die Zweijahresfrist des § 30 Abs. 4 AuslG sollte (in entsprechender Anwendung) die Maximalfrist für die Suche nach Ausreisemöglichkeiten setzen.</p> <p><strong>Anders stellt sich die Rechtslage dar, wenn einem Staatenlosen bereits ein rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eingeräumt wurde.</strong></p> <ul> <li><strong>Wird einem Ausländer, dessen Staatenlosigkeit den deutschen Behörden bekannt ist, eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt, sei es als Aufenthaltsbefugnis auf der Basis des § 30 Abs. 3 AuslG, sei es in der Form einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen, oder wird nach Eintritt der Staatenlosigkeit eine früher erteilte Aufenthaltsgenehmigung verlängert,</strong> <strong>so kann dieser Aufenthaltstitel zukünftig nur unter Beachtung der strengeren Anforderungen des Art. 31 des Staatenlosenübereinkommens entzogen werden.</strong></li> </ul> <p>Diese Vorschrift lautet:</p> <p><em>„(1) Die Vertragsstaaten weisen keinen Staatenlosen aus, der sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet befindet, es sei denn, aus Gründen der Staatssicherheit oder der öffentlichen Ordnung.</em></p> <p><em>(2) Die Ausweisung eines Staatenlosen darf nur in Ausführung einer Entscheidung erfolgen, die in einem ordentlichen gesetzlichen Verfahren ergangen ist. Soweit nicht zwingende Gründe der Staatssicherheit dem entgegenstehen, ist es dem Staatenlosen zu gestatten, Beweise zu seiner Entlastung beizubringen, Rechtsmittel einzulegen und sich zu diesem Zweck vor einer zuständigen Behörde oder vor einer oder mehreren Personen vertreten zu lassen, die von der zuständigen Behörde besonders bestimmt sind.</em></p> <p><em>(3) Die Vertragsstaaten gewähren einem solchen Staatenlosen eine angemessene Frist, in der er in einem anderen Land um rechtmäßige Zulassung nachsuchen kann. Die Vertragsstaaten behalten sich vor, während dieser Frist die ihnen erforderlich erscheinenden Maßnahmen innerstaatlicher Art zu ergreifen."</em></p> <p>Ohne eine derartige Gefahrenprognose kann u.E. der Obengenannten ein Aufenthaltstitel nicht entzogen werden und es <strong>muss</strong>, sofern und solange keine Änderung der Sachlage eingetreten ist, eine Aufenthaltsbefugnis auch verlängert werden. <strong>Das für die Passerteilung erforderliche Tatbestandsmerkmal „rechtmäßiger Aufenthalt" bleibt somit bestehen.</strong></p> <p> </p> <p>Vermerk:</p> <p>Die durch den Bundestag  ratifizierte Rücknahmeverpflichtung der B.R.D. ( Abkommen mit Rumänien vom 1992 BGBl. II 93 Art. 2 Abs. 5) für alle Personen die bis zum 01.02.1999 staatenlos geworden sind, wird vom UNHCR, wie auch von der Bundespolizeidirektion Koblenz am 19.09.200<strong>7</strong> bestätigt. (siehe unten)</p> <p>2008 wurde ein Staatenloser per rumänisches Gerichtsurteil 2. Instanz, wieder zurück nach Deutschland abgeschoben.</p> <p><a href="https://www.facebook.com/notes/1451832975094926/" target="_blank" title="UN"><img src="images/UN_staatenlos.jpg" border="0" alt="" /></a></p></div> Was bedeutet der 15.4.2015 2014-08-19T20:53:51+00:00 2014-08-19T20:53:51+00:00 http://unbequemewahrheiten.de/index.php/en/aufklaerungsarbeit/was-bedeutet-bund/81-aufklaerungsarbeit/148-was-bedeutet-der-15-4-2015 <div class="feed-description"><h1 style="margin: 0px; padding: 0px; font-size: large; color: #4c4c4c; font-family: Tahoma, Geneva, sans-serif; line-height: normal;"><span style="color: #3366ff;">Alles nur Gerüchte? Oder die bittere Wahrheit?</span> </h1> <p style="margin: 0px; padding: 0px; line-height: 1.5; color: #4c4c4c; font-size: small;">Man munkelt, dass der Berliner Flughafen Willy Brandt nur deshalb nicht fertiggestellt wird und in Betrieb genommen werden kann, weil Putin die Überflugrechte nicht genehmigt. Dazu muss man Wissen, das Berlin, genauso wie ganz Deutschland, immer noch besetzt sind.<br /><br />Weiterhin geht das Gerücht um, dass Russland die Ostgebiete nun im Frühjahr 2015 endgültig und vollständig freigeben will und somit den russisch kontrollierten/verwalteten Teil Deutschlands ins niemals untergegangene Deutsche Reich entläßt. </p> </div> <div class="feed-description"><h1 style="margin: 0px; padding: 0px; font-size: large; color: #4c4c4c; font-family: Tahoma, Geneva, sans-serif; line-height: normal;"><span style="color: #3366ff;">Alles nur Gerüchte? Oder die bittere Wahrheit?</span> </h1> <p style="margin: 0px; padding: 0px; line-height: 1.5; color: #4c4c4c; font-size: small;">Man munkelt, dass der Berliner Flughafen Willy Brandt nur deshalb nicht fertiggestellt wird und in Betrieb genommen werden kann, weil Putin die Überflugrechte nicht genehmigt. Dazu muss man Wissen, das Berlin, genauso wie ganz Deutschland, immer noch besetzt sind.<br /><br />Weiterhin geht das Gerücht um, dass Russland die Ostgebiete nun im Frühjahr 2015 endgültig und vollständig freigeben will und somit den russisch kontrollierten/verwalteten Teil Deutschlands ins niemals untergegangene Deutsche Reich entläßt. </p> </div>