UN-Resolution 56/83 nur ein Entwurf?

UN-Resolution 56/83 nur ein Entwurf?

Ein Hinweis an alle „Selbstverwalter“: Selbstverwaltung – Die UN Resolution A/RES/56/83 ist nur ein Entwurf und wurde nie in Kraft gesetzt!

Dieser Artikel wird viele Menschen enttäuschen, die immer noch glauben, man könnte sich mit der UN-Resolution A/RES/56/83 zur Selbstverwaltung erklären. Ich zitiere aus der RESOLUTION 56/83, Verabschiedet auf der 85. Plenarsitzung am 12. Dezember 2001, ohne Abstimmung, auf Empfehlung des Ausschusses (A/56/589 und Corr.1, Ziffer 10).
56/83. Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen
Die Generalversammlung,
nach Prüfung des Kapitels IV des Berichts der Völkerrechtskommission über ihre dreiundfünfzigste Tagung, daß die Artikelentwürfe über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen enthält,
davon Kenntnis nehmend, dass die Völkerrechtskommission beschlossen hat, der Generalversammlung zu empfehlen, von den Artikelentwürfen über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen in einer Resolution Kenntnis zu nehmen und die Artikelentwürfe der Resolution als Anlage beizufügen sowie in Anbetracht der Wichtigkeit dieser Frage zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit zu prüfen, eine internationale Bevollmächtigtenkonferenz zur Prüfung der Artikelentwürfe einzuberufen, mit dem Ziel des Abschlusses eines Übereinkommens zu dieser Frage,
betonend, wie wichtig auch weiterhin die Kodifizierung und fortschreitende Entwicklung des Völkerrechts ist, wie in Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a der Charta der Vereinten Nationen vorgesehen,
feststellend, dass die Frage der Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen für die Beziehungen zwischen den Staaten von großer Bedeutung ist,
1. begrüßt es, dass die Völkerrechtskommission ihre Arbeit über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen abgeschlossen und die Artikelentwürfe und einen ausführlichen Kommentar zu dieser Frage verabschiedet hat;
2. dankt der Völkerrechtskommission für den Beitrag, den sie auch weiterhin zur Kodifizierung und fortschreitenden Entwicklung des Völkerrechts leistet;
3. nimmt Kenntnis von den von der Völkerrechtskommission vorgelegten Artikeln über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen, deren Wortlaut dieser Resolution als Anlage beigefügt ist, und empfiehlt sie der Aufmerksamkeit der Regierungen, ohne dass davon die Frage ihrer künftigen Annahme oder sonstiger geeigneter Maßnahmen berührt würde;
4. beschließt, den Punkt „Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen“ in die vorläufige Tagesordnung ihrer neunundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Wir erfahren also, dass die UN/RES/56/83 ein Vorschlag war, der während der 58.Tagung der Generalversammlung  als Resolution eingebracht wurde. Beschlossen wurde, den Vorschlag als Tagespunkt in die 59.Tagung aufzunehmen. Betrachten wir nun also die RESOLUTION 59/35 Verabschiedet auf der 65. Plenarsitzung am 2. Dezember 2004, ohne Abstimmung, auf Empfehlung des Ausschusses (A/59/505, Ziffer 6), denn dort finden wir, was in der 59.Tagung bezüglich der „Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen“ beschlossen wurde.
Die Generalversammlung,
unter Hinweis auf ihre Resolution 56/83 vom 12. Dezember 2001, deren Anlage den Wortlaut der Artikel über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen enthält, […]
beschließt, den Punkt „Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen“ in die vorläufige Tagesordnung ihrer zweiundsechzigsten Tagung aufzunehmen.
Also wurde die Entscheidung über UN/RES/56/83 ein weiteres mal vertagt! In der 62.Tagung wurde allerdings nie über das Thema „Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen“ geredet, geschweigedenn irgendetwas beschlossen, wie sie der Übersicht der Beschlüsse und Resolutionen der 62.Tagung der Generalversammlung entnehmen können (HIER).
Es folgt daraus ganz simpel, dass es eine UN/RES/56/83 als Entwurf und Resolution gibt, aber nicht als Beschluss und damit kein gültiges Recht der UN darstellt.
Alle Selbstverwalter nach UN/RES/56/83 haben sich also einen gewaltigen Bären aufbinden lassen!!!
Man gibt damit das innerstaatliche (das deutsche) Recht auf und wird ein Sklave im Sinne der UN.
Die UNO ist der Zusammenschluss der Kriegsgegner Deutschlands und Japans im Zweiten Weltkrieg. Wer mit einer UN-Selbstverwaltung ins gegnerische Lager wechselt, gibt damit seine Staatsangehörigkeit auf!
„UN Resolution A/Res/56/83
Hier können alle Interessierten diese Resolution lesen:
http://bit.ly/wdln3q
(besondere Beachtung sollten dabei am Anfang die Abschnitte 3. und 4. erhalten)